Infos und Tipps für Tierhalter

Hilfreiche Tipps

Ein Tierarztbesuch ist für viele Tiere aufregend. Damit Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Heimtier von Anfang an positive Erfahrungen macht, geben wir Ihnen einige praktische Tipps und wichtige Infos für einen entspannten Praxisbesuch an die Hand.

So bereiten Sie Ihr Tier optimal vor

  • Zeit einplanen: Kommen Sie frühzeitig, damit Ihr Tier in Ruhe ankommen kann.
  • Unterlagen mitbringen: Impfpass, Vorbefunde oder Dokumente vom Züchter erleichtern die Behandlung.
  • Positive Verstärkung: Leckerchen und sanfte Worte helfen, dass Ihr Tier den Besuch positiv erlebt.
  • Ruhige Ausstrahlung: Bleiben Sie gelassen – Ihre Ruhe überträgt sich auf Ihr Tier.

     

Medical Training

Medical Training zu Hause: Gewöhnen Sie Ihr Tier bereits im Alltag behutsam daran, dass Maul, Ohren und Pfoten berührt und untersucht werden. Auch das kurze Anheben der Lippen, das Öffnen des Mauls oder das Üben des Fiebermessens können spielerisch trainiert werden. Solche kleinen Übungen erleichtern spätere Untersuchungen erheblich und helfen Ihrem Tier, den Tierarztbesuch entspannter zu erleben.

Für Welpen empfehlen wir einen kurzen Kennenlerntermin, damit sie unsere Praxis stressfrei entdecken und sich an die Umgebung gewöhnen können.

Neue gesetzliche Regelung für den Erwerb von Medikamenten

Liebe Tierbesitzer:innen,

ohne eine vorherige Untersuchung Ihres Tieres ist es uns leider untersagt Ihnen Medikamente, auch z.B. eine Wurmkur, mitzugeben und das auch, wenn die letzte Untersuchung schon sehr lange zurückliegt. Das Herausgeben von Medikamenten ohne vorherige Untersuchung des entsprechenden Tieres ist uns gesetzlich untersagt und im §12 in der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken beschrieben sowie im §43 des Arzneimittelgesetz.

Wir dürfen Ihnen laut Gesetz nur apothekenpflichtige Tierarzneimittel aushändigen, wenn Ihr Tier Patient in unserer Kleintierpraxis ist.

Sofern die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr her ist, können Sie prophylaktische Medikamente, wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel, ohne erneute Vorstellung des Tieres erhalten. Die Untersuchung schützt Ihr Tier vor Fehldosierung, unerkannten Risiken und unangemessener Anwendung. Die hierfür anfallenden Kosten sind notwendig, um eine sichere und rechtlich konforme Versorgung Ihres Tieres zu gewährleisten.

 

Dauermedikamente bzw. Wiederholungsrezept

Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer chronischen Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind zum Wohle Ihres Tieres Nachuntersuchungen dringend erforderlich.

Sollten wir es nicht anders mit Ihnen vereinbart haben, können Sie sich ein halbes Jahr lang Medikamente bzw. Rezepte zur Behandlung dieser Erkrankung abholen, ohne ihr Tier erneut vorzustellen. Spätestens ein halbes Jahr nach der Verschreibung der Medikamente, bitten wir Sie um eine erneute Vorstellung Ihres Tieres.

 

Auszüge aus den entsprechenden Gesetzestexten:

Arzneimittelgesetz

§43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte:

(1) Arzneimittel [...], die [...] nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfen [...] für den Endverbrauch nur in Apotheken [...] in Verkehr gebracht werden.

(4) Arzneimittel [...] dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben [...] werden.

 

Tierärztliche Hausapothekenverordnung

§12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:

(1) Arzneimittel, die [...] apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren [...] abgegeben werden.

(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.